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Mit Wirkung zum 01.
April 1999 trat das "Gesetz zum Einstieg in die ökologische
Steuerreform" in Kraft. Dieses Gesetz beinhaltet in
Art. 1 das neu geschaffene Stromsteuergesetz, sowie in
Art. 2 Änderungen im Mineralölsteuergesetz mit
entsprechenden Mineralölsteuererhöhungen.
Beide Steuern zusammen (Stromsteuer sowie die entsprechenden Teile der Mineralölsteuer) werden landläufig als "Ökosteuer"
bezeichnet.
Die beiden Komponenten der
"Ökosteuer"

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= |
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+ |
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Die
Ökosteuer
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Teile der
Mineralölsteuer |
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Stromsteuer
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Beide
Steuern sind Verbrauchssteuern.
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